BEZAHLUNG

Die Gesamtrechnung wird ca. 2-3 Tage vor der Abreise erstellt. Den Betrag können Sie in bar, mit EC Karte oder Kreditkarte (Mastercard, Visa) bezahlen, ebenfalls besteht die Möglichkeit eine Anzahlung im Voraus zu tätigen.

ABRECHNUNG MIT KRANKENKASSEN

  • Ambulante Vorsorgemaßnahme (früher offene Badekur) nach § 23 Abs. 2 SGB V – hier haben Sie freie Arztwahl
    Sie sind Mitglied einer Ersatzkasse oder RVO-Kasse (AOK, Betriebskrankenkasse, Innungskrankenkasse,…), so können wir nach Vorlage der Kostenzusage die Kuranwendungen, abzüglich Eigenanteil, mit der Krankenkasse direkt abrechnen.
    Je nach Krankenkasse erhalten Sie einen Zuschuss zur Unterkunft und Verpflegung von bis zu 13,- € am Tag.
  • Beteiligung von Krankenkassen und Beihilfestellen an ambulanten Heilkuren
    Nach wie vor haben private Krankenversicherte und beihilfeberechtigte Personen (Privatversicherte) die Möglichkeit, sich vor Beginn eines Aufenthaltes in unserem Haus eine ambulante Heilkur (früher offene Badekur) genehmigen zu lassen.
    Die Beteiligung an den Kosten einer solcher Maßnahme ist dabei sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich hierfür direkt bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
    Für weitere Informationen können Sie durch anklicken nachfolgende pdf-Dokumente herunterladen:

Informationsschreiben für gesetzlich Versicherte

Informationsschreiben für beihilfeberechtige Personen (Privatversicherte)

  • Rezepte mit einer Verordnung über Teilmassagen, Lymphdrainagen oder Fango können wir mit Ihrer Krankenkasse direkt abrechnen (sinnvoll ab 10 Tagen Aufenthaltsdauer).
  • Rezepte über Krankengymnastik können wir mit folgenden Krankenkassen abrechnen:
    AOK, alle VDEK, BEK, DAK,TKK, alle BKK, IKK, See- Krankenkasse, landwirtschaftliche Krankenkassen, Bundesknappschaft.
  • Rezepte dürfen nicht älter als 10 Tage sein